Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen sind Bestandteil des dazugehörigen Auftragsformulars ("Auftragsformular") und bilden zusammen mit dem Auftragsformular und etwaigen Anlagen den Vertrag.
1 Allgemeine Bedingungen:
1|1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die geschäftlichen Beziehungen und dienen dem reibungslosen Geschäftsablauf zwischen MBI Martin Brückner Infosource GmbH & Co. KG (im folgenden "MBI") und dem Kunden. Sie gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die MBI gegenüber dem Kunden (im Folgenden beide zusammen die "Parteien") aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages betreffend Informationsservices (im Folgenden "Vertrag") erbringt. Ferner gelten diese für alle zukünftig zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge betreffend Informationsservices.
1|2 Anders lautende Bedingungen des Kunden oder mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von MBI schriftlich anerkannt sind.
2 Vertragsgegenstand, Abtretung:
2|1 MBI erbringt ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen. Erweiterungen des Leistungsumfanges bedürfen jeweils der schriftlichen Bestätigung durch MBI..
2|2 Der Kunde erhält von MBI je nach Vereinbarung Informationsservices. Diese Informationsservices können den Zugang zu einer Online-Datenbank ebenso umfassen wie die elektronische oder konventionelle Übersendung per Post von Fachdiensten, Zeitungen und Magazinen sowie sonstige Dienstleistungsformen. Die Informationsservices enthalten im Wesentlichen Wirtschaftsnachrichten, Kurse und Preise. MBI behält sich vor, die Inhalte der Informationsservices zu ändern.
2|3 Dem Kunden ist bekannt, dass MBI neben umfangreicher Eigenberichterstattung auch auf Informationen von Dritten, insbesondere international tätigen Nachrichtenagenturen und Dienstleistern (im Folgenden "Datenlieferanten") zurückgreift. MBI erarbeitet alle Meldungen mit journalistischer Sorgfalt, ist aber nicht in der Lage, die von Dritten bezogenen Informationen auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, was der Kunde anerkennt. MBI ist bemüht, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität derselben so weit wie möglich sicherzustellen. Allerdings kann die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Datenlieferanten bezogenen und verarbeiteten Informationen nicht garantieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dies von MBI deswegen nicht geschuldet wird. Der Kunde erkennt an, dass die oben aufgeführten Dritten keine Erfüllungsgehilfen von MBI sind.
2|4 Der Kunde erkennt ferner an, dass MBI keine Beratungen erteilt oder Anlageempfehlungen abgibt. Insbesondere stellen die dem Kunden zugänglich gemachten Informationen keine derartigen Beratungen oder Anlageempfehlungen dar.
2|5 MBI ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. MBI hat den Kunden jedoch über die Vertragsübertragung zu unterrichten. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
2|6 MBI wird von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei, sofern MBI an deren Erfüllung durch Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt behindert wird, und MBI diese nicht zu vertreten hat. Ferner steht MBI in den vorgenannten Fällen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. MBI wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt.
3 Gewährleistung:
3|1 MBI gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in den Informationsservice aufgenommenen oder verarbeiteten Informationen, die von Datenlieferanten stammen. Wenn und soweit MBI Ansprüche gegen Datenlieferanten wegen Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder mangelnder Aktualität der gelieferten Informationen hat, wird MBI dahingehende Ansprüche an den Kunden abtreten. MBI teilt dem Kunden auf Anforderung mit, ob und hinsichtlich welcher Art von Informationen Gewährleistungsansprüche gegen Datenlieferanten bestehen.
3|2 Die Gefahr einer teilweisen bzw. gänzlichen Nichtübermittlung geht auf den Kunden über, sobald die Informationsservices MBI verlassen haben, d.h. entweder als Printausgabe an eine zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben wurden oder im Falle der elektronischen Übermittlung das Netzwerk von MBI verlassen haben.
4 Laufzeit und Kündigung des Vertrages:
4|1 Der Vertrag wird für das Vertragsjahr geschlossen. Unter Vertragsjahr ist der Zeitraum von 12 Monaten zu verstehen, der ab Vertragsbeginn gemäß nachstehender Ziffer 4|2 zu laufen beginnt und mit dem Tag endet, der in seiner Benennung dem Tag des Vertragsbeginns vorhergeht. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monaten. Jede Partei kann die Informationsservices ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4|2 Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem im Vertrag aufgeführten Zeitpunkt, mangels eines solchen im Zeitpunkt des Lieferungsbeginns durch MBI.
4|3 Soweit die Aufnahme oder Verarbeitung von Informationen in die Informationsservices von Verträgen abhängt, die MBI mit Datenlieferanten (insbesondere mit Nachrichtenagenturen etc..) geschlossen hat, und diese Drittverträge, gleich aus welchem Grunde, gekündigt oder dauerhaft im Ganzen oder zum Teil nicht erfüllt werden, ist MBI berechtigt, die Informationen insoweit aus den Informationsservices herauszunehmen. MBI wird den Kunden über diesen Umstand unterrichten und die herausgenommenen Informationen durch andere Informationen, die dem Inhalt, der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Zweck der herausgenommenen Information im Wesentlichen entsprechen, ersetzen. Der Vertrag besteht in diesem Fall fort, ohne dass dem Kunden ein Kündigungsrecht aus diesem Grunde zusteht, es sei denn, die Herausnahme und der Austausch der Informationen aus den Informationsservices ist für den Kunden unzumutbar. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem MBI die Informationen aus den Fachdiensten und/oder den Dienstleistungen herausnimmt; jegliche weitergehenden Ansprüche gegen MBI sind ausgeschlossen.
4|4 Jede Kündigung hat schriftlich und unter Angabe der Kundennummer zu erfolgen. Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
4|5 Kündigt MBI den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, so ist MBI berechtigt, als Ersatz für den durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstehenden Schaden 95 % der vereinbarten Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu verlangen, wobei darin bereits die von MBI ersparten Aufwendungen berücksichtigt sind. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht von MBI zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ebenfalls unberührt.
5 Vergütung und sonstige Kosten:
5|1 Der Kunde hat die nach dem Vertrag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Mit der vereinbarten Vergütung werden der Bezug und die Nutzung der Informationsservices in dem nach dem Vertrag vorgesehenen Umfang abgegolten. Kosten, die in Bezug auf Leistungen anfallen, die MBI für den Kunden bei Dritten bezieht (z.B. Rechnerleistungen, Wartung, spezielle für den Kunden bei Dritten bezogene Informationen, Übertragungsleistungen etc. gemeinsam im folgenden "sonstige Kosten"), hat der Kunde in der jeweils gültigen Höhe zu tragen.
5|2 MBI ist berechtigt, einmal pro Vertragsjahr die nach dem Vertrag zu zahlende Vergütung für den Bezug der Informationsservices als Ausgleich für gestiegene Preise der Dienstleister von MBI, wie Datenlieferanten, Druckereien und Ähnliche zu erhöhen, höchstens jedoch um 5%. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des darauffolgenden Vertragsjahres, ohne dass es einer nochmaligen gesonderten Ankündigung von MBI bedarf.
5|3 Die Vergütung sowie die sonstigen Kosten verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer.
6 Fälligkeit, Zahlungsmodus und Verzug:
6|1 MBI berechnet die Vergütung sowie die sonstigen Kosten für zwölf Monate im Voraus. Der Kunde hat das Recht, die in Rechnung gestellten Beträge nach seiner Wahl entweder für zwölf, sechs oder drei Monate im Voraus zu entrichten, wobei jedoch die Beträge anteilig spätestens drei Monate im Voraus fällig sind. Sofern der Kunde für zwölf Monate im Voraus zahlt, ist der Kunde berechtigt, den Jahresskontobetrag in Anspruch zu nehmen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung bleibt durch vorstehende Regelung unter Berücksichtigung von Ziffer 6|5 unberührt.
6|2 Zahlungen des Kunden haben unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu erfolgen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Lastschrifteinzug erteilt hat.
6|3 Bei Zahlungsverzug ist MBI berechtigt, die Leistungen bis zur Zahlung des ausstehenden Entgeltbetrages einzustellen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für den Zeitraum der Nichtbelieferung bleibt hiervon unberührt.
6|4 MBI ist ferner berechtigt, dem Kunden im Falle des Zahlungsverzugs unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist von 14 Tagen zum Ausgleich der rückständigen Zahlung zu setzen und den Vertrag nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist fristlos zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Verzugszinsen und Schadensersatz bleibt auch in diesem Fall unberührt. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatz gilt Ziffer 4|5 dieser Bestimmungen entsprechend.
6|5 Dem Kunden ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen oder, sofern der Kunde Kaufmann ist, wegen dieser Zurückbehaltungsrechte auszuüben.
7 Haftung:
7|1 Für Schäden, gleich woraus diese resultieren, haftet MBI nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
(a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die MBI eine Garantie übernommen hat;
(b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte; und
(c) in allen anderen Fällen nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen sollte, wobei die Haftung hier auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftung ist der Höhe nach auf EUR 250.000,00 pro Schadensfall begrenzt.
7|2 Die Haftungsbeschränkungen gemäß 7|1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7|3 Die Haftung von MBI für gesetzliche Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen richtet sich ebenfalls nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen Ziffern 7|1 und 7|2.
8 Verwendung beim Kunden:
8|1 Sämtliche Informationsservices von MBI sind ausschließlich für die im Vertrag beschriebene Nutzungsart bestimmt und hierauf beschränkt. Danach ist es dem Kunden vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Vertrag lediglich gestattet, die Informationsservices zu internen Informationszwecken und als Grundlage für geschäftliche Entscheidungen zu nutzen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von MBI ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Fachdienste, Dienstleistungen sowie die darin enthaltenen Informationen:
(a) entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben;
(b) im Wege elektronischer Datenverarbeitung in einem kundeneigenen Netzwerk zu verbreiten;
(c) nachzudrucken und/oder inhaltlich abzuändern; und
(d) allgemein (etwa über das Intranet, Extranet, Internet) externen Dritten oder den eigenen Mitarbeitern über die im Vertrag genannte und definierte Anzahl hinaus zugänglich zu machen.
8|2 Die Informationsservices dürfen nur für die im Vertrag definierte Anzahl von personengebundenen Lizenzen für die eigene Nutzung des Kunden und zu den vorgenannten oder explizit im Vertrag aufgeführten Zwecken freigeschaltet bzw. genutzt werden.
8|3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Informationsservices sowie die darin enthaltenen Informationen urheberrechtlichen Schutz genießen und diese daher nur zu den im Vertrag ausdrücklich genannten Zwecken genutzt werden dürfen sowie räumlich, örtlich und zeitlich beschränkt sind. Sämtliche Nutzungsrechte werden ausschließlich als einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Jegliche Zuwiderhandlung gegen diese oder die individualvertraglich bestimmten Nutzungsrechte stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt.
8|4 Nutzung von OTC-Energiemarktdaten von GFI in MBI EnergySource − TradeInsight:
(a) Der Kunde bestätigt, dass er darüber informiert wurde, dass in den Informationsservices (EnergySource Trade Insight) GFI-Daten enthalten sind, die wertvolles geistiges Eigentum der Fenics Software Limited (GFI) sind bzw. von dieser lizenziert sind und, dass keine Eigentumsrechte an diesen GFI-Daten oder etwaigen darin enthaltenen Informationen an den oder die Kunden übertragen werden. Die Nutzung der GFI-Daten ist nur der vertraglich vereinbarten Personenzahl (Lizenzen) zu internen Informationszwecken gestattet. Eine Weiterverbreitung des Contents an Dritte ist untersagt.
(b) Der Kunde erteilt MBI die Erlaubnis, der Fenics Software Limited (GFI) quartalsweise die folgenden Daten zu übermitteln: Unternehmensname des Kunden, Standort (Land) und Anzahl der Nutzer. Diese Kundendaten werden durch MBI und den Lizenzgeber, die Fenics Software Limited, für den alleinigen Zweck der Berechnung der von MBI an den Lizenzgeber zu zahlenden Lizenzgebühren verwendet. Kundendaten werden als vertrauliche Informationen angesehen und als solche sowohl von MBI und Fenics Software Limited behandelt.
8|5 Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 8|1 oder 8|2 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe einer Brutto-Jahresvergütung an MBI. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt MBI vorbehalten.
8|6 Verstöße des Kunden gegen die Ziffer 8|1 oder 8|2 stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigen MBI zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrages. Das Recht zur Geltendmachung der Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8|5 oder eines Schadensersatzanspruches nach Ziffer 4|5 bleibt hiervon unberührt.
8|7 Sofern der Kunde die Informationsservices und/oder die darin enthaltenen Informationen in einer Art und Weise nutzt, die ihm von MBI nicht nach dem Vertrag gestattet wurde, hat der Kunde MBI sowie alle Datenlieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen sowie sämtliche damit in Zusammenhang bei MBI oder ihren Datenlieferanten entstandenen Schäden, Aufwendungen, Kosten etc. zu erstatten.
9 Zusatzbestimmungen für Fax, -E-Mail, Internet-Services:
9|1 Der Kunde verpflichtet sich, den Empfang der elektronisch übertragenen Informationsservices durch ein voll funktionsfähiges und stets empfangsbereites Gerät zu gewährleisten u.a. mit den Webbrowser Versionen ab Internet Explorer 8, Firefox 3.5 sowie Safari 3.2.
9|2 MBI verpflichtet sich, die elektronisch zu übertragenden Informationsservices stets über voll funktionsfähige und störungsfreie Netzwerkverbindungen und voll funktionsfähige Geräte, seien es PCs, Notebooks oder Faxgeräte, zu versenden und die Übertragung durch ein geschäftsübliches Übertragungsprotokoll zu dokumentieren. Das Übertragungsprotokoll steht dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
9|3 Für technische Übertragungsfehler außerhalb des Herrschaftsbereiches von MBI haftet MBI nicht, außer es fällt MBI ein Verschulden zur Last. In diesem Fall gilt Ziffer 7.
9|4 Sofern Sendungen den Kunden nicht oder nicht vollständig erreichen, ist MBI berechtigt, diese nochmals gegen Erstattung der dadurch entstehenden Gebühren zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, die MBI für die abermalige Übersendung, entstehenden Kosten zu erstatten, es sei denn MBI hat den nicht oder nicht ordnungsgemäßen Zugang der Sendung zu vertreten.
9|5 MBI ist berechtigt, die Leistungserbringung für einen bestimmten Zeitraum für notwendige Wartungszwecke kurzzeitig zu unterbrechen.
10 Schlussbestimmungen:
10|1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen MBI und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
10|2 Ergänzungen und/oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10|3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken sowie für den Fall, dass mehrere Bestimmungen unwirksam sind oder werden.
10|4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von MBI. Daneben ist MBI berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
1 Allgemeine Bedingungen:
1|1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die geschäftlichen Beziehungen und dienen dem reibungslosen Geschäftsablauf zwischen MBI Martin Brückner Infosource GmbH & Co. KG (im folgenden "MBI") und dem Kunden. Sie gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die MBI gegenüber dem Kunden (im Folgenden beide zusammen die "Parteien") aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages betreffend Informationsservices (im Folgenden "Vertrag") erbringt. Ferner gelten diese für alle zukünftig zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge betreffend Informationsservices.
1|2 Anders lautende Bedingungen des Kunden oder mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von MBI schriftlich anerkannt sind.
2 Vertragsgegenstand, Abtretung:
2|1 MBI erbringt ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen. Erweiterungen des Leistungsumfanges bedürfen jeweils der schriftlichen Bestätigung durch MBI..
2|2 Der Kunde erhält von MBI je nach Vereinbarung Informationsservices. Diese Informationsservices können den Zugang zu einer Online-Datenbank ebenso umfassen wie die elektronische oder konventionelle Übersendung per Post von Fachdiensten, Zeitungen und Magazinen sowie sonstige Dienstleistungsformen. Die Informationsservices enthalten im Wesentlichen Wirtschaftsnachrichten, Kurse und Preise. MBI behält sich vor, die Inhalte der Informationsservices zu ändern.
2|3 Dem Kunden ist bekannt, dass MBI neben umfangreicher Eigenberichterstattung auch auf Informationen von Dritten, insbesondere international tätigen Nachrichtenagenturen und Dienstleistern (im Folgenden "Datenlieferanten") zurückgreift. MBI erarbeitet alle Meldungen mit journalistischer Sorgfalt, ist aber nicht in der Lage, die von Dritten bezogenen Informationen auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, was der Kunde anerkennt. MBI ist bemüht, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität derselben so weit wie möglich sicherzustellen. Allerdings kann die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Datenlieferanten bezogenen und verarbeiteten Informationen nicht garantieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dies von MBI deswegen nicht geschuldet wird. Der Kunde erkennt an, dass die oben aufgeführten Dritten keine Erfüllungsgehilfen von MBI sind.
2|4 Der Kunde erkennt ferner an, dass MBI keine Beratungen erteilt oder Anlageempfehlungen abgibt. Insbesondere stellen die dem Kunden zugänglich gemachten Informationen keine derartigen Beratungen oder Anlageempfehlungen dar.
2|5 MBI ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. MBI hat den Kunden jedoch über die Vertragsübertragung zu unterrichten. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
2|6 MBI wird von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei, sofern MBI an deren Erfüllung durch Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt behindert wird, und MBI diese nicht zu vertreten hat. Ferner steht MBI in den vorgenannten Fällen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. MBI wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt.
3 Gewährleistung:
3|1 MBI gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in den Informationsservice aufgenommenen oder verarbeiteten Informationen, die von Datenlieferanten stammen. Wenn und soweit MBI Ansprüche gegen Datenlieferanten wegen Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder mangelnder Aktualität der gelieferten Informationen hat, wird MBI dahingehende Ansprüche an den Kunden abtreten. MBI teilt dem Kunden auf Anforderung mit, ob und hinsichtlich welcher Art von Informationen Gewährleistungsansprüche gegen Datenlieferanten bestehen.
3|2 Die Gefahr einer teilweisen bzw. gänzlichen Nichtübermittlung geht auf den Kunden über, sobald die Informationsservices MBI verlassen haben, d.h. entweder als Printausgabe an eine zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben wurden oder im Falle der elektronischen Übermittlung das Netzwerk von MBI verlassen haben.
4 Laufzeit und Kündigung des Vertrages:
4|1 Der Vertrag wird für das Vertragsjahr geschlossen. Unter Vertragsjahr ist der Zeitraum von 12 Monaten zu verstehen, der ab Vertragsbeginn gemäß nachstehender Ziffer 4|2 zu laufen beginnt und mit dem Tag endet, der in seiner Benennung dem Tag des Vertragsbeginns vorhergeht. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monaten. Jede Partei kann die Informationsservices ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4|2 Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem im Vertrag aufgeführten Zeitpunkt, mangels eines solchen im Zeitpunkt des Lieferungsbeginns durch MBI.
4|3 Soweit die Aufnahme oder Verarbeitung von Informationen in die Informationsservices von Verträgen abhängt, die MBI mit Datenlieferanten (insbesondere mit Nachrichtenagenturen etc..) geschlossen hat, und diese Drittverträge, gleich aus welchem Grunde, gekündigt oder dauerhaft im Ganzen oder zum Teil nicht erfüllt werden, ist MBI berechtigt, die Informationen insoweit aus den Informationsservices herauszunehmen. MBI wird den Kunden über diesen Umstand unterrichten und die herausgenommenen Informationen durch andere Informationen, die dem Inhalt, der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Zweck der herausgenommenen Information im Wesentlichen entsprechen, ersetzen. Der Vertrag besteht in diesem Fall fort, ohne dass dem Kunden ein Kündigungsrecht aus diesem Grunde zusteht, es sei denn, die Herausnahme und der Austausch der Informationen aus den Informationsservices ist für den Kunden unzumutbar. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem MBI die Informationen aus den Fachdiensten und/oder den Dienstleistungen herausnimmt; jegliche weitergehenden Ansprüche gegen MBI sind ausgeschlossen.
4|4 Jede Kündigung hat schriftlich und unter Angabe der Kundennummer zu erfolgen. Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
4|5 Kündigt MBI den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, so ist MBI berechtigt, als Ersatz für den durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstehenden Schaden 95 % der vereinbarten Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin vom Kunden zu verlangen, wobei darin bereits die von MBI ersparten Aufwendungen berücksichtigt sind. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht von MBI zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ebenfalls unberührt.
5 Vergütung und sonstige Kosten:
5|1 Der Kunde hat die nach dem Vertrag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Mit der vereinbarten Vergütung werden der Bezug und die Nutzung der Informationsservices in dem nach dem Vertrag vorgesehenen Umfang abgegolten. Kosten, die in Bezug auf Leistungen anfallen, die MBI für den Kunden bei Dritten bezieht (z.B. Rechnerleistungen, Wartung, spezielle für den Kunden bei Dritten bezogene Informationen, Übertragungsleistungen etc. gemeinsam im folgenden "sonstige Kosten"), hat der Kunde in der jeweils gültigen Höhe zu tragen.
5|2 MBI ist berechtigt, einmal pro Vertragsjahr die nach dem Vertrag zu zahlende Vergütung für den Bezug der Informationsservices als Ausgleich für gestiegene Preise der Dienstleister von MBI, wie Datenlieferanten, Druckereien und Ähnliche zu erhöhen, höchstens jedoch um 5%. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des darauffolgenden Vertragsjahres, ohne dass es einer nochmaligen gesonderten Ankündigung von MBI bedarf.
5|3 Die Vergütung sowie die sonstigen Kosten verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer.
6 Fälligkeit, Zahlungsmodus und Verzug:
6|1 MBI berechnet die Vergütung sowie die sonstigen Kosten für zwölf Monate im Voraus. Der Kunde hat das Recht, die in Rechnung gestellten Beträge nach seiner Wahl entweder für zwölf, sechs oder drei Monate im Voraus zu entrichten, wobei jedoch die Beträge anteilig spätestens drei Monate im Voraus fällig sind. Sofern der Kunde für zwölf Monate im Voraus zahlt, ist der Kunde berechtigt, den Jahresskontobetrag in Anspruch zu nehmen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung bleibt durch vorstehende Regelung unter Berücksichtigung von Ziffer 6|5 unberührt.
6|2 Zahlungen des Kunden haben unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu erfolgen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Lastschrifteinzug erteilt hat.
6|3 Bei Zahlungsverzug ist MBI berechtigt, die Leistungen bis zur Zahlung des ausstehenden Entgeltbetrages einzustellen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für den Zeitraum der Nichtbelieferung bleibt hiervon unberührt.
6|4 MBI ist ferner berechtigt, dem Kunden im Falle des Zahlungsverzugs unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist von 14 Tagen zum Ausgleich der rückständigen Zahlung zu setzen und den Vertrag nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist fristlos zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Verzugszinsen und Schadensersatz bleibt auch in diesem Fall unberührt. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatz gilt Ziffer 4|5 dieser Bestimmungen entsprechend.
6|5 Dem Kunden ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen oder, sofern der Kunde Kaufmann ist, wegen dieser Zurückbehaltungsrechte auszuüben.
7 Haftung:
7|1 Für Schäden, gleich woraus diese resultieren, haftet MBI nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
(a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die MBI eine Garantie übernommen hat;
(b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte; und
(c) in allen anderen Fällen nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen sollte, wobei die Haftung hier auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftung ist der Höhe nach auf EUR 250.000,00 pro Schadensfall begrenzt.
7|2 Die Haftungsbeschränkungen gemäß 7|1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7|3 Die Haftung von MBI für gesetzliche Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen richtet sich ebenfalls nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen Ziffern 7|1 und 7|2.
8 Verwendung beim Kunden:
8|1 Sämtliche Informationsservices von MBI sind ausschließlich für die im Vertrag beschriebene Nutzungsart bestimmt und hierauf beschränkt. Danach ist es dem Kunden vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Vertrag lediglich gestattet, die Informationsservices zu internen Informationszwecken und als Grundlage für geschäftliche Entscheidungen zu nutzen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von MBI ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Fachdienste, Dienstleistungen sowie die darin enthaltenen Informationen:
(a) entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben;
(b) im Wege elektronischer Datenverarbeitung in einem kundeneigenen Netzwerk zu verbreiten;
(c) nachzudrucken und/oder inhaltlich abzuändern; und
(d) allgemein (etwa über das Intranet, Extranet, Internet) externen Dritten oder den eigenen Mitarbeitern über die im Vertrag genannte und definierte Anzahl hinaus zugänglich zu machen.
8|2 Die Informationsservices dürfen nur für die im Vertrag definierte Anzahl von personengebundenen Lizenzen für die eigene Nutzung des Kunden und zu den vorgenannten oder explizit im Vertrag aufgeführten Zwecken freigeschaltet bzw. genutzt werden.
8|3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Informationsservices sowie die darin enthaltenen Informationen urheberrechtlichen Schutz genießen und diese daher nur zu den im Vertrag ausdrücklich genannten Zwecken genutzt werden dürfen sowie räumlich, örtlich und zeitlich beschränkt sind. Sämtliche Nutzungsrechte werden ausschließlich als einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Jegliche Zuwiderhandlung gegen diese oder die individualvertraglich bestimmten Nutzungsrechte stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt.
8|4 Nutzung von OTC-Energiemarktdaten von GFI in MBI EnergySource − TradeInsight:
(a) Der Kunde bestätigt, dass er darüber informiert wurde, dass in den Informationsservices (EnergySource Trade Insight) GFI-Daten enthalten sind, die wertvolles geistiges Eigentum der Fenics Software Limited (GFI) sind bzw. von dieser lizenziert sind und, dass keine Eigentumsrechte an diesen GFI-Daten oder etwaigen darin enthaltenen Informationen an den oder die Kunden übertragen werden. Die Nutzung der GFI-Daten ist nur der vertraglich vereinbarten Personenzahl (Lizenzen) zu internen Informationszwecken gestattet. Eine Weiterverbreitung des Contents an Dritte ist untersagt.
(b) Der Kunde erteilt MBI die Erlaubnis, der Fenics Software Limited (GFI) quartalsweise die folgenden Daten zu übermitteln: Unternehmensname des Kunden, Standort (Land) und Anzahl der Nutzer. Diese Kundendaten werden durch MBI und den Lizenzgeber, die Fenics Software Limited, für den alleinigen Zweck der Berechnung der von MBI an den Lizenzgeber zu zahlenden Lizenzgebühren verwendet. Kundendaten werden als vertrauliche Informationen angesehen und als solche sowohl von MBI und Fenics Software Limited behandelt.
8|5 Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 8|1 oder 8|2 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe einer Brutto-Jahresvergütung an MBI. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt MBI vorbehalten.
8|6 Verstöße des Kunden gegen die Ziffer 8|1 oder 8|2 stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigen MBI zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrages. Das Recht zur Geltendmachung der Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8|5 oder eines Schadensersatzanspruches nach Ziffer 4|5 bleibt hiervon unberührt.
8|7 Sofern der Kunde die Informationsservices und/oder die darin enthaltenen Informationen in einer Art und Weise nutzt, die ihm von MBI nicht nach dem Vertrag gestattet wurde, hat der Kunde MBI sowie alle Datenlieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen sowie sämtliche damit in Zusammenhang bei MBI oder ihren Datenlieferanten entstandenen Schäden, Aufwendungen, Kosten etc. zu erstatten.
9 Zusatzbestimmungen für Fax, -E-Mail, Internet-Services:
9|1 Der Kunde verpflichtet sich, den Empfang der elektronisch übertragenen Informationsservices durch ein voll funktionsfähiges und stets empfangsbereites Gerät zu gewährleisten u.a. mit den Webbrowser Versionen ab Internet Explorer 8, Firefox 3.5 sowie Safari 3.2.
9|2 MBI verpflichtet sich, die elektronisch zu übertragenden Informationsservices stets über voll funktionsfähige und störungsfreie Netzwerkverbindungen und voll funktionsfähige Geräte, seien es PCs, Notebooks oder Faxgeräte, zu versenden und die Übertragung durch ein geschäftsübliches Übertragungsprotokoll zu dokumentieren. Das Übertragungsprotokoll steht dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
9|3 Für technische Übertragungsfehler außerhalb des Herrschaftsbereiches von MBI haftet MBI nicht, außer es fällt MBI ein Verschulden zur Last. In diesem Fall gilt Ziffer 7.
9|4 Sofern Sendungen den Kunden nicht oder nicht vollständig erreichen, ist MBI berechtigt, diese nochmals gegen Erstattung der dadurch entstehenden Gebühren zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, die MBI für die abermalige Übersendung, entstehenden Kosten zu erstatten, es sei denn MBI hat den nicht oder nicht ordnungsgemäßen Zugang der Sendung zu vertreten.
9|5 MBI ist berechtigt, die Leistungserbringung für einen bestimmten Zeitraum für notwendige Wartungszwecke kurzzeitig zu unterbrechen.
10 Schlussbestimmungen:
10|1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen MBI und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
10|2 Ergänzungen und/oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10|3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken sowie für den Fall, dass mehrere Bestimmungen unwirksam sind oder werden.
10|4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von MBI. Daneben ist MBI berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.